GmbH gründen als Ausländer: Ablauf & Kosten
GmbH-Gründung ohne deutschen Wohnsitz: Voraussetzungen, Notar, Bankkonto und Handelsregister — was ausländische Gründer wirklich erwartet.
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Vermittlung an eine in Deutschland zugelassene Anwältin oder einen Anwalt.
Kurzantwort: Ja, Ausländer können in Deutschland ohne Einschränkungen eine GmbH gründen — ein deutscher Wohnsitz ist weder für Gesellschafter noch für Geschäftsführer erforderlich. Nötig sind: notarielle Beurkundung, Einzahlung von mindestens 12.500€ des Stammkapitals von 25.000€, Eintragung ins Handelsregister und eine inländische Geschäftsanschrift. Größte praktische Hürde für Nicht-Residenten ist die Eröffnung des Geschäftskontos.
Können Ausländer in Deutschland eine GmbH gründen?
Ja, ohne Einschränkungen. Das deutsche GmbH-Gesetz (GmbHG) kennt weder ein Staatsangehörigkeits- noch ein Wohnsitzerfordernis für Gesellschafter. Auch der Geschäftsführer muss nicht in Deutschland wohnen — er muss lediglich erreichbar sein und darf nicht wegen bestimmter Straftaten vorbestraft sein. Eine GmbH kann vollständig von Personen oder Gesellschaften mit Sitz im Ausland gehalten werden.
Was die GmbH dagegen zwingend braucht: eine inländische Geschäftsanschrift, die im Handelsregister eingetragen wird, ein Stammkapital von 25.000€ (davon mindestens 12.500€ bei Gründung einzuzahlen) und die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Die Rechtsgrundlagen finden Sie im GmbHG auf gesetze-im-internet.de; einen offiziellen Überblick für Gründer bietet das Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums (existenzgruender.de).
Welche Voraussetzungen gelten für Gesellschafter und Geschäftsführer?
Gesellschafter
- EU-/EWR-Bürger: keine besonderen Genehmigungen erforderlich.
- Nicht-EU-Bürger: können ohne Aufenthaltstitel Gesellschafter sein — die reine Kapitalbeteiligung erfordert kein Visum.
- Ausländische Gesellschaften: können Gesellschafterin sein; für den Notartermin sind Existenz- und Vertretungsnachweise (Registerauszug, meist mit Apostille und Übersetzung) erforderlich.
Geschäftsführer
- Jede GmbH benötigt mindestens einen Geschäftsführer; das muss eine natürliche Person sein.
- Ein Wohnsitz in Deutschland ist nicht vorgeschrieben — Erreichbarkeit genügt.
- Nicht-EU-Bürger, die ihre Geschäftsführertätigkeit in Deutschland ausüben wollen, benötigen ggf. einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis. Mehr dazu in unserem Bereich Aufenthaltstitel.
Wie läuft die Gründung Schritt für Schritt ab?
Schritt 1: Vorbereitung
- Firmenname wählen (Verfügbarkeitsprüfung bei der IHK empfohlen)
- Gesellschaftszweck und Stammkapital festlegen (mind. 25.000€)
- Gesellschaftsvertrag ausarbeiten — oder das vereinfachte Musterprotokoll nutzen
- Inländische Geschäftsanschrift organisieren
- Geschäftsführer benennen
Schritt 2: Notarielle Beurkundung
Der Gesellschaftsvertrag wird beim Notar beurkundet, der Geschäftsführer bestellt und die Gesellschafterliste erstellt. Für ausländische Gründer gibt es drei Wege:
- Persönliche Anreise zum Notartermin (ggf. mit Dolmetscher),
- Vollmacht: ein Vertreter handelt vor Ort; die Vollmacht wird im Ausland notariell beglaubigt und je nach Herkunftsland mit Apostille versehen,
- Online-Verfahren: für Bargründungen ist die Beurkundung per Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer möglich.
Schritt 3: Kapitaleinzahlung
- Eröffnung eines Geschäftskontos für die GmbH in Gründung (GmbH i.G.)
- Einzahlung von mindestens 12.500€ (Hälfte des Stammkapitals)
- Nachweis der Einzahlung gegenüber dem Notar
Für Nicht-Residenten ist dieser Schritt erfahrungsgemäß die größte Hürde: Banken prüfen ausländische Gesellschafterstrukturen intensiv (Geldwäscheprävention), und viele Institute verlangen eine persönliche Identifizierung der Geschäftsführung. Planen Sie hier den größten Zeitpuffer ein und klären Sie die Anforderungen der Bank, bevor Sie den Notartermin vereinbaren.
Schritt 4: Handelsregistereintragung
- Der Notar reicht die Unterlagen elektronisch beim Registergericht ein
- Prüfung und Eintragung ins Handelsregister Abteilung B (HRB)
- Erst mit Eintragung entsteht die GmbH als haftungsbeschränkte Gesellschaft
Schritt 5: Nach der Gründung
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt
- Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister
- Ggf. USt-IdNr. beantragen — siehe USt-Registrierung
GmbH oder UG — welche Rechtsform passt für den Start aus dem Ausland?
Wer das Stammkapital nicht sofort aufbringen will, kann mit der UG (haftungsbeschränkt) starten — einer Sonderform der GmbH ab 1€ Stammkapital. Für international tätige Gründer hat die Wahl praktische Konsequenzen:
| Kriterium | GmbH | UG (haftungsbeschränkt) |
|---|---|---|
| Mindeststammkapital | 25.000€ | Ab 1€ (typisch: 1.000-5.000€) |
| Einzuzahlen bei Gründung | Mind. 12.500€ | Volles gewähltes Kapital |
| Rücklagenpflicht | Keine | 25% des Jahresüberschusses bis 25.000€ |
| Sacheinlagen | Möglich | Nicht erlaubt, nur Bareinlagen |
| Ansehen bei Banken/Partnern | Hoch | Geringer als GmbH |
| Typische Eignung für Nicht-Residenten | Markteintritt mit Substanz, Tochtergesellschaft | Markttest mit kleinem Budget |
Für ausländische Unternehmen, die eine deutsche Tochtergesellschaft aufbauen, ist die GmbH der Standard: Banken, Vermieter und B2B-Kunden erwarten sie. Details zu beiden Rechtsformen finden Sie auf unserer Seite GmbH & UG Gründung.
Was kostet die Gründung aus dem Ausland?
Die reinen Gründungskosten einer GmbH liegen als unverbindliche Marktschätzung bei 1.500€ bis 3.000€: Notarkosten (500-1.000€), Handelsregistergebühren (~150€), Gewerbeanmeldung (15-65€) und ggf. Anwaltskosten (500-2.000€). Hinzu kommt das Stammkapital, das kein verlorener Betrag ist, sondern der Gesellschaft als Betriebsvermögen zur Verfügung steht.
Ausländische Gründer sollten zusätzlich einplanen: Apostillen und beglaubigte Übersetzungen ausländischer Dokumente, ggf. Dolmetscherkosten beim Notartermin sowie die Kosten einer Geschäftsadresse. Diese Posten variieren stark nach Herkunftsland und Einzelfall.
Welche Steuern zahlt eine deutsche GmbH?
| Steuerart | Satz | Bemerkung |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 15% | Bundesweit einheitlich; 15% bis 2027, dann 14% (2028), schrittweise fallend auf 10% (2032) |
| Solidaritätszuschlag | 5,5% auf KSt | = 0,825% effektiv |
| Gewerbesteuer | 7-17% | Je nach Gemeinde (Hebesatz); Mindesthebesatz 280% ab 2027 |
| Effektive Gesamtlast | ~30% | Typisch in Großstädten |
Der Standort beeinflusst die Steuerlast über den Gewerbesteuer-Hebesatz erheblich — ein Punkt, den international mobile Gründer bei der Sitzwahl mitdenken sollten. Wer die GmbH als Beteiligungsvehikel plant, findet die Mechanik der 95-%-Befreiung in unserem Ratgeber Holdingstruktur in Deutschland.
Welche typischen Hürden gibt es für Nicht-Residenten?
- Bankkonto: die häufigste Verzögerungsursache. Compliance-Prüfungen bei ausländischen Gesellschaftern dauern; manche Banken lehnen bestimmte Herkunftsländer ganz ab. Frühzeitig mehrere Institute anfragen.
- Dokumentenformalitäten: ausländische Urkunden brauchen regelmäßig Apostille und beglaubigte Übersetzung — Vorlaufzeit einplanen.
- Geschäftsanschrift: reine Briefkastenlösungen können bei Finanzamt und Banken Rückfragen auslösen; eine erreichbare, dokumentierte Anschrift ist wichtig.
- Steuerliche Erfassung: der Fragebogen des Finanzamts verlangt Angaben zu Gesellschaftern und erwarteten Umsätzen; bei ausländischen Strukturen empfiehlt sich fachliche Begleitung.
- Folgepflichten: Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegung gelten ab dem ersten Tag — auch für kleine Gesellschaften.
Eine in Deutschland zugelassene Anwältin oder ein Anwalt kann Vollmachten vorbereiten, den Notartermin koordinieren und die Kommunikation mit Bank, Registergericht und Finanzamt übernehmen — gerade wenn Sie nicht vor Ort sind, ist das der zuverlässigste Weg.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Weder Gesellschafter noch Geschäftsführer müssen in Deutschland wohnen. Ausländer können ohne Einschränkungen eine GmbH gründen. Die GmbH selbst benötigt allerdings eine inländische Geschäftsanschrift, die im Handelsregister eingetragen wird.
In vielen Fällen ja. Die Beurkundung kann über eine notariell beglaubigte und ggf. apostillierte Vollmacht erfolgen; für Bargründungen steht zudem das notarielle Online-Verfahren über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer zur Verfügung. In der Praxis verlangen Banken für die Kontoeröffnung jedoch häufig eine persönliche Identifizierung — klären Sie das vorab mit der Bank.
Ja. EU-Bürger benötigen keine besonderen Genehmigungen. Nicht-EU-Bürger können als Gesellschafter fungieren; als Geschäftsführer benötigen sie ggf. einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis, wenn sie ihre Tätigkeit in Deutschland ausüben. Der Geschäftsführer muss nicht in Deutschland wohnen, aber erreichbar sein.
Mit Standardsatzung (Musterprotokoll) dauert die Gründung typischerweise 2-4 Wochen: Notartermin, Handelsregistereintragung (1-3 Wochen), Gewerbeanmeldung. Bei ausländischen Gründern kommt oft Zeit für Apostillen, Übersetzungen und vor allem die Kontoeröffnung hinzu. Die tatsächliche Dauer hängt von Notar, Bank und Registergericht ab und lässt sich nicht garantieren.
Das Stammkapital wird auf ein Konto der GmbH in Gründung (GmbH i.G.) eingezahlt — mindestens 12.500€, also die Hälfte der 25.000€. Die Kontoeröffnung ist für Nicht-Residenten erfahrungsgemäß der schwierigste Schritt und die häufigste Verzögerungsursache; einige Banken verlangen eine persönliche Vorsprache der Geschäftsführung.
Mindestens einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Bei ausländischen Gesellschafter-Gesellschaften kommen Registerauszüge und Vertretungsnachweise hinzu, in der Regel mit Apostille und beglaubigter Übersetzung. Nach der Gründung sind die wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen. Welche Nachweise Notar und Bank im Einzelfall verlangen, sollte vorab geklärt werden.
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