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BaFin/MiCA Krypto-Lizenz (CASP) Deutschland

BaFin/MiCA-CASP-Zulassung in Deutschland beantragen — für Firmen, die zur Antragstellung bereit sind. Vermittlung an zugelassene Anwälte. Kostenlose Beratung.

8 Min. Lesezeit Zuletzt aktualisiert:
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Vermittlung an eine in Deutschland zugelassene Anwältin oder einen Anwalt.

Zusammenfassung: BaFin Krypto-Lizenz: Deutschland war 2020 erstes EU-Land mit Krypto-Regulierung. Seit 30.12.2024 gilt MiCA EU-weit; die deutsche Übergangsregelung für Bestandsanbieter endete am 31.12.2025 (§ 50 KMAG). Neueinsteiger benötigen die MiCA-CASP-Zulassung, bevor sie Dienstleistungen erbringen. Gesetzliche Entscheidungsfrist (Art. 63 MiCAR): 25 + 40 Arbeitstage nach Vollständigkeit. Eigenmittel je nach Klasse 50.000/125.000/150.000€.

Schnelle Antwort

Q: Wie beantragt man eine BaFin/MiCA-Krypto-Lizenz in Deutschland?

Seit dem 31. Dezember 2025 ist die deutsche Übergangsregelung für Bestandsanbieter ausgelaufen (§50 KMAG); alle Krypto-Dienstleister benötigen die MiCA-CASP-Zulassung der BaFin, bevor sie tätig werden. Der Antrag durchläuft drei Phasen: Vorbereitung (Geschäftsplan, Organisationsstruktur, Compliance, 2-4 Monate), Antragstellung bei der BaFin und die gesetzliche Prüffrist nach Art. 63 MiCAR von 25 Arbeitstagen für die Vollständigkeitsprüfung plus 40 Arbeitstagen für die Entscheidung. Je nach Dienstleistungsklasse sind Eigenmittel von 50.000€, 125.000€ oder 150.000€ erforderlich (oder ein Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres, falls höher).

Quelle: Aktualisiert:

Krypto-Regulierung in Deutschland

Deutschland war 2020 das erste EU-Land, das Kryptowerte explizit regulierte. Die Kryptoverwahrerlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) machte Deutschland zum Vorreiter in der EU. Mit MiCA (Markets in Crypto-Assets) kommt nun ein einheitlicher europäischer Rahmen.

Lizenztypen im Überblick

1. Kryptoverwahrerlaubnis (§1 Abs. 1a KWG)

Die Kryptoverwahrung umfasst die Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln für Dritte. Diese Lizenz ist erforderlich für:

  • Custody-Anbieter (Wallets für Kunden)
  • Krypto-Börsen (für die Verwahrung der Kundenassets)
  • Institutionelle Verwahrer
  • Token-Emittenten mit Verwahrfunktion
Anforderung Details
Eigenkapital Mind. 125.000€
Rechtsform Kapitalgesellschaft (GmbH, AG)
Sitz Deutschland (Hauptverwaltung)
Geschäftsleiter Mind. 2 zuverlässige, fachlich geeignete Personen
Entscheidungsfrist 25 + 40 Arbeitstage nach Vollständigkeit (Art. 63 MiCAR, um bis zu 20 aussetzbar)

2. MiCA-CASP-Zulassung

Die MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation) schafft einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen für Krypto-Dienstleister (CASP - Crypto-Asset Service Provider).

Zeitrahmen Ereignis
Juni 2023 MiCA in Kraft getreten
Juni 2024 Stablecoin-Regeln gelten
Dezember 2024 CASP-Regeln gelten vollständig
31. Dezember 2025 Ende der deutschen Übergangsregelung (§ 50 KMAG) — Bestandsanbieter benötigen die MiCA-CASP-Zulassung

Wichtig: Die deutsche Übergangsregelung („Grandfathering") für Bestandsanbieter nach nationalem Recht ist am 31. Dezember 2025 ausgelaufen (§ 50 KMAG). Ein Weiterbetrieb allein auf Basis der bisherigen KWG-Kryptoverwahrerlaubnis ist nicht mehr zulässig. Neueinsteiger müssen die MiCA-CASP-Zulassung erhalten, bevor sie Krypto-Dienstleistungen erbringen.

MiCA-Eigenmittelklassen (Anhang IV MiCAR)

Klasse Dienstleistungen Mindestkapital
Klasse 1 Annahme/Übermittlung, Beratung, Ausführung und Platzierung von Aufträgen 50.000 €
Klasse 2 zusätzlich Verwahrung/Verwaltung sowie Tausch von Kryptowerten 125.000 €
Klasse 3 zusätzlich Betrieb einer Handelsplattform 150.000 €

Maßgeblich sind stets die Eigenmittel in Höhe des höheren Betrags aus dem angegebenen Mindestkapital oder einem Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres (Art. 67 MiCAR).

Sie bereiten einen Antrag vor? Unser Ratgeber MiCA-CASP-Zulassung bei der BaFin: Antragspraxis erklärt Eigenmittelklassen, das 25+40-Arbeitstage-Verfahren und die erwarteten Unterlagen im Detail.

MiCA-CASP-Dienstleistungen

  • Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten
  • Betrieb einer Handelsplattform
  • Tausch von Kryptowerten gegen Geld oder andere Kryptowerte
  • Ausführung von Aufträgen im Namen von Kunden
  • Platzierung von Kryptowerten
  • Entgegennahme und Übermittlung von Aufträgen
  • Beratung zu Kryptowerten
  • Portfolioverwaltung
  • Transfer-Dienstleistungen

3. Weitere Lizenzarten

Lizenztyp Beschreibung Eigenkapital
Finanzkommissionsgeschäft Handel im eigenen Namen für Rechnung Dritter 730.000€
Eigenhandel Handel auf eigene Rechnung 730.000€
Multilaterales Handelssystem Betrieb einer Handelsplattform 730.000€
E-Geld-Lizenz Für Stablecoin-Emittenten 350.000€

Antragsprozess bei der BaFin

Phase 1: Vorbereitung (2-4 Monate)

  • Geschäftsmodellanalyse und Lizenzauswahl
  • Gesellschaftsgründung (falls erforderlich)
  • Erstellung des Geschäftsplans
  • Aufbau der Organisationsstruktur
  • Entwicklung von Compliance-Richtlinien
  • IT-Sicherheitskonzept

Phase 2: Antragstellung

  • Einreichung der Antragsunterlagen bei der BaFin
  • Nachweis des Eigenkapitals
  • Zuverlässigkeitsprüfung der Geschäftsleiter
  • Fachliche Eignung nachweisen
  • Organigramm und Personalstruktur
  • AML/KYC-Konzept

Phase 3: Prüfung (gesetzliche Entscheidungsfrist nach MiCA)

  • Formale Prüfung der Unterlagen durch BaFin
  • Rückfragen und Nachforderungen
  • Ggf. Vor-Ort-Prüfung
  • Abstimmung mit anderen Behörden
  • Erteilung oder Ablehnung der Lizenz

Anforderungen im Detail

Geschäftsleiter

  • Anzahl: Mindestens 2 Personen
  • Zuverlässigkeit: Keine einschlägigen Straftaten
  • Fachliche Eignung: Kenntnisse in Finanzdienstleistungen, Krypto, IT
  • Erreichbarkeit: Erreichbar von Deutschland aus

Organisatorische Anforderungen

  • Geschäftsorganisation: Klare Strukturen und Verantwortlichkeiten
  • Risikomanagement: Angemessene Risikosteuerung
  • Compliance: Compliance-Funktion und Geldwäschebeauftragter
  • Interne Revision: Bei größeren Unternehmen
  • Outsourcing: Kontrollierte Auslagerung von Funktionen

IT-Sicherheit

  • Cybersecurity: Schutz vor Hackerangriffen
  • Cold Storage: Sichere Offline-Verwahrung
  • Key Management: Sichere Schlüsselverwaltung
  • Disaster Recovery: Notfallplanung
  • Audit Trail: Nachvollziehbare Transaktionen

AML/KYC-Compliance

  • Kundenidentifizierung: KYC-Verfahren
  • Transaktionsüberwachung: Verdächtige Aktivitäten erkennen
  • Meldepflichten: Verdachtsmeldungen an FIU
  • Sanktionsprüfung: Echtzeit-Screening
  • Travel Rule: Informationsaustausch bei Transfers

Kosten einer BaFin-Lizenz

Kostenart Betrag
BaFin-Gebühren 10.000 - 50.000€
Rechtsberatung 50.000 - 150.000€
Compliance-Beratung 30.000 - 100.000€
IT-Infrastruktur 50.000 - 200.000€
Eigenkapital 125.000 - 730.000€
Laufende Kosten (jährlich) 100.000 - 500.000€

Vorteile einer deutschen Krypto-Lizenz

  • EU-Vorreiter: Deutschland hat die längste Erfahrung mit Krypto-Regulierung
  • Rechtssicherheit: Klare regulatorische Rahmenbedingungen
  • MiCA-Passporting: Zugang zum gesamten EU-Markt
  • Glaubwürdigkeit: Deutsche Lizenz genießt internationales Ansehen
  • Bankenanbindung: Leichterer Zugang zu Bankdienstleistungen
  • Institutionelle Kunden: Attraktiv für institutionelle Investoren

Alternativen und Übergangslösungen

Registrierung statt Lizenz

Bestimmte Krypto-Dienstleistungen erfordern keine Volllizenz, sondern nur eine Registrierung. Die BaFin prüft dies im Einzelfall.

Übergangsregelungen (ausgelaufen)

Die nationale Übergangsregelung für Bestandsanbieter ist am 31. Dezember 2025 ausgelaufen (§ 50 KMAG). Ein Weiterbetrieb allein auf Basis der bisherigen KWG-Kryptoverwahrerlaubnis ist nicht mehr möglich — die Übergangsroute in die MiCA-Zulassung ist geschlossen. Neueinsteiger benötigen die MiCA-CASP-Zulassung, bevor sie Dienstleistungen erbringen.

Andere EU-Länder

Mit einer MiCA-Lizenz aus einem anderen EU-Land (z.B. Litauen, Malta) kann man auch in Deutschland tätig werden. Allerdings müssen Substanz- und Aufsichtsanforderungen im Herkunftsland erfüllt werden.

Häufig Gestellte Fragen

Hauptsächlich zwei: Die Kryptoverwahrerlaubnis nach §1 Abs. 1a KWG für die Verwahrung von Kryptowerten, und künftig die MiCA-CASP-Zulassung für alle Krypto-Dienstleister in der EU. Weitere Lizenzen betreffen Kryptohandel, Eigenhandel und Finanzkommissionsgeschäft.

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