Umsatzsteuer Deutschland
Umsatzsteuer-Registrierung in Deutschland: USt-ID beantragen, Voranmeldungen, OSS-Verfahren, E-Commerce-USt. Beratung für EU- und Drittlandsunternehmen. Kostenlose Beratung.
Zusammenfassung: USt-Registrierung Deutschland: USt-ID erforderlich bei Lagerverkäufen, Fernverkäufen über 10.000€, innergemeinschaftlichem Erwerb. Normalsatz 19%, ermäßigt 7%. Voranmeldung monatlich/quartalsweise. OSS-Verfahren für EU-weite B2C-Verkäufe. Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen.
Umsatzsteuer in Deutschland
Die Umsatzsteuer (USt) ist eine der wichtigsten Steuerarten in Deutschland und betrifft nahezu alle geschäftlichen Transaktionen. Für ausländische Unternehmen stellt die korrekte Erfüllung der USt-Pflichten oft eine Herausforderung dar, insbesondere im E-Commerce und grenzüberschreitenden Handel.
Umsatzsteuersätze
| Steuersatz | Anwendung |
|---|---|
| 19% | Normalsatz für die meisten Waren und Dienstleistungen |
| 7% | Ermäßigter Satz: Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Hotelübernachtungen, Personenbeförderung |
| 0% | Steuerbefreiungen: Exporte, innergemeinschaftliche Lieferungen, bestimmte Finanz-/Versicherungsleistungen |
Wann ist eine USt-Registrierung erforderlich?
1. Warenlieferungen aus deutschem Lager
Wenn Sie Waren aus einem Lager in Deutschland an Kunden versenden, sind Sie in Deutschland umsatzsteuerpflichtig - unabhängig vom Empfängerland.
- Amazon FBA: Lagerung bei Amazon in Deutschland = USt-Pflicht
- Fulfillment-Center: Jedes deutsche Lager begründet Steuerpflicht
- Konsignationslager: Ebenfalls registrierungspflichtig (mit Vereinfachungen)
2. Fernverkäufe (Distance Selling)
Seit Juli 2021 gilt eine EU-weite Schwelle für B2C-Fernverkäufe:
| Situation | Schwelle | Registrierungspflicht |
|---|---|---|
| Unter Schwelle | < 10.000€ EU-weit | USt im Ursprungsland |
| Über Schwelle | ≥ 10.000€ EU-weit | USt im Bestimmungsland (via OSS oder lokale Registrierung) |
3. Innergemeinschaftlicher Erwerb
Wenn Sie als Unternehmer Waren aus anderen EU-Ländern nach Deutschland verbringen, unterliegen diese dem innergemeinschaftlichen Erwerb.
4. Dienstleistungen
- B2B: Meist Reverse-Charge - Empfänger führt USt ab
- B2C: Je nach Art: Sitzland oder Verbrauchsort
- Elektronische Dienstleistungen: Am Kundenstandort (OSS/IOSS möglich)
- Veranstaltungen: Am Veranstaltungsort
USt-ID und Steuernummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Format | DE + 9 Ziffern (z.B. DE123456789) |
| Zuständige Behörde | Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) |
| Zweck | Innergemeinschaftlicher Handel |
| Bearbeitungsdauer | 4-8 Wochen |
Steuernummer
- Format: Variiert je nach Bundesland (z.B. XX/XXX/XXXXX)
- Zuständigkeit: Lokales Finanzamt
- Zweck: Steuererklärungen, Voranmeldungen
Registrierungsprozess
Für EU-Unternehmen
- Fragebogen: Steuerliche Erfassung beim zuständigen Finanzamt
- Unterlagen: Handelsregisterauszug, Vollmacht, Unternehmensnachweis
- USt-ID-Antrag: Separater Antrag beim BZSt
- Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen
- Ergebnis: Steuernummer + USt-ID
Für Drittlandsunternehmen
- Fiskalvertreter: Grundsätzlich erforderlich
- Ausnahmen: Gegenseitigkeitsabkommen (z.B. USA, UK unter Bedingungen)
- Zusätzliche Unterlagen: Apostillierte Dokumente, Übersetzungen
- Bankbürgschaft: Kann verlangt werden
Laufende Pflichten
Umsatzsteuer-Voranmeldung
| USt-Vorjahr | Abgaberhythmus | Frist |
|---|---|---|
| > 7.500€ | Monatlich | 10. des Folgemonats |
| 1.000€ - 7.500€ | Quartalsweise | 10. des Folgemonats |
| < 1.000€ | Jährlich | 31. Juli des Folgejahres |
| Neugründung | Monatlich (erste 2 Jahre) | 10. des Folgemonats |
Weitere Meldepflichten
- Zusammenfassende Meldung (ZM): Monatlich bei ig-Lieferungen/Leistungen
- Jahreserklärung: Bis 31. Juli des Folgejahres
- Intrastat: Bei Warenverkehr über Schwellen (Eingang: 800.000€, Ausgang: 500.000€)
One-Stop-Shop (OSS)
Der OSS ist ein vereinfachtes Verfahren für EU-weite B2C-Umsätze:
Vorteile
- Eine Registrierung statt vieler nationaler Registrierungen
- Quartalsweise Meldung aller EU-B2C-Umsätze
- Zentrale Zahlung an eine Behörde
- Vereinfachte Compliance
Anwendungsbereich
- Union-OSS: Innergemeinschaftliche Fernverkäufe, elektronische Dienstleistungen B2C
- Nicht-Union-OSS: Für Drittlandsunternehmen bei Dienstleistungen
- IOSS: Für Wareneinfuhren bis 150€ Wert
OSS-Meldung
| Zeitraum | Abgabefrist |
|---|---|
| Q1 (Jan-Mär) | 30. April |
| Q2 (Apr-Jun) | 31. Juli |
| Q3 (Jul-Sep) | 31. Oktober |
| Q4 (Okt-Dez) | 31. Januar |
E-Commerce und Plattformbesteuerung
Marktplatzhaftung
Seit 2019 haften Online-Marktplätze (Amazon, eBay, etc.) für nicht abgeführte USt ihrer Händler, wenn diese nicht ordnungsgemäß registriert sind.
Bescheinigung nach §22f UStG
- Erforderlich: Für jeden Händler auf deutschen Marktplätzen
- Ausstellung: Durch das zuständige Finanzamt
- Gültigkeit: 3 Jahre
- Folge bei Fehlen: Sperrung durch Marktplatz möglich
Reverse-Charge-Verfahren
Beim Reverse Charge schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer:
- B2B-Dienstleistungen: Zwischen EU-Unternehmern
- Bauleistungen: §13b UStG
- Bestimmte Waren: Handys, Tablets, Edelmetalle
- Vorteil: Keine USt-Registrierung des Leistenden erforderlich
Vorsteuerabzug und -vergütung
Vorsteuerabzug
In Deutschland gezahlte USt kann als Vorsteuer abgezogen werden, wenn sie auf steuerpflichtige Umsätze entfällt.
Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Für nicht in Deutschland ansässige Unternehmen ohne USt-pflichtige Umsätze:
- EU-Unternehmen: Elektronisches Vergütungsverfahren über Heimatland
- Drittlandsunternehmen: Direktantrag beim BZSt (Gegenseitigkeit erforderlich)
- Frist: 30. September des Folgejahres
- Mindestbetrag: 50€ (jährlich) / 400€ (unterjährig)
Häufige Fehler vermeiden
- Verspätete Registrierung: Führt zu Nachzahlungen und Zinsen
- Falsche Steuersätze: Prüfung bei jedem Produkt/jeder Dienstleistung
- Fehlende Nachweise: Für ig-Lieferungen und Exporte
- OSS-Schwelle ignorieren: Überwachung der 10.000€-Grenze
- Rechnungsangaben: Alle Pflichtangaben beachten
Unsere Leistungen
- USt-Registrierung: Anmeldung beim Finanzamt und BZSt
- Voranmeldungen: Monatliche/quartalsweise Erstellung und Abgabe
- OSS-Registrierung: Anmeldung und laufende Meldungen
- Fiskalvertretung: Für Drittlandsunternehmen
- Vorsteuer-Vergütung: Antragsstellung und Bearbeitung
- Compliance-Check: Überprüfung bestehender Strukturen
Häufig Gestellte Fragen
Eine USt-Registrierung ist erforderlich bei: Warenlieferungen aus einem deutschen Lager, Überschreitung der Fernverkaufsschwelle (10.000€ EU-weit), innergemeinschaftlichen Erwerben, bestimmten Dienstleistungen an B2C-Kunden, und Veranstaltungen in Deutschland. Die Schwellen und Regeln variieren je nach Geschäftsmodell.
Die USt-ID (DE + 9 Ziffern) dient dem innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr. Die Steuernummer wird vom lokalen Finanzamt vergeben und ist für Steuererklärungen erforderlich. Beide werden benötigt, haben aber unterschiedliche Funktionen.
Die Bearbeitungsdauer liegt bei 4-8 Wochen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Bei komplexen Fällen oder Nachfragen kann es länger dauern. Eine rückwirkende Registrierung ist möglich, wenn die Steuerpflicht bereits entstanden ist.
Der One-Stop-Shop (OSS) ist ein vereinfachtes Verfahren für EU-weite B2C-Fernverkäufe und elektronische Dienstleistungen. Statt sich in jedem EU-Land zu registrieren, melden Sie alle EU-Umsätze über ein Portal. Voraussetzung: Überschreitung der 10.000€-Schwelle.
EU-Unternehmen: Nein, sie können sich direkt registrieren. Drittlands-Unternehmen: Grundsätzlich ja, außer bei bestimmten Ausnahmen (z.B. Gegenseitigkeitsabkommen). Der Fiskalvertreter haftet gesamtschuldnerisch für die Umsatzsteuer.
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