Prozessführung Deutschland
Prozessführung in Deutschland: Zivilprozess, Handelsstreitigkeiten, Schiedsverfahren, Zwangsvollstreckung. Vertretung vor deutschen Gerichten. Kostenlose Erstberatung.
Zusammenfassung: Prozessführung Deutschland: Drei Instanzen (AG/LG/OLG/BGH). Anwaltszwang ab Landgericht. Verlierer trägt Kosten (Gerichts- + Anwaltskosten beider Seiten). Dauer: 6-18 Monate je Instanz. Schiedsverfahren als Alternative bei internationalen Streitigkeiten.
Prozessführung in Deutschland
Das deutsche Rechtssystem ist bekannt für seine Effizienz, Vorhersehbarkeit und hohe Qualität der Rechtsprechung. Für Wirtschaftsstreitigkeiten bieten die deutschen Gerichte und Schiedsgerichte zuverlässige Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen.
Das deutsche Gerichtssystem
Ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivilsachen)
| Instanz | Zuständigkeit | Streitwert |
|---|---|---|
| Amtsgericht | 1. Instanz (kleine Streitwerte) | Bis 5.000€ |
| Landgericht | 1. Instanz (höhere Streitwerte), Berufung gegen AG | Ab 5.001€ |
| Oberlandesgericht | Berufung gegen LG | - |
| Bundesgerichtshof | Revision (Rechtsfragen) | - |
Spezialisierte Gerichte
- Kammer für Handelssachen: Handelsstreitigkeiten am Landgericht
- Arbeitsgericht: Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
- Verwaltungsgericht: Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten
- Finanzgericht: Steuerstreitigkeiten
- Sozialgericht: Sozialversicherungsrecht
Ablauf eines Zivilprozesses
1. Vorgerichtliche Phase
- Abmahnung: Oft empfohlen vor Klageerhebung
- Verhandlungen: Außergerichtliche Einigung anstreben
- Beweissicherung: Dokumente und Zeugen sichern
- Prozesskostenanalyse: Kosten-Nutzen-Abwägung
2. Klageerhebung
- Klageschrift: Darstellung des Sachverhalts und der Ansprüche
- Gerichtskosten: Vorschuss bei Einreichung
- Zustellung: An den Beklagten
- Klageerwiderung: Frist für den Beklagten
3. Hauptverfahren
- Schriftsätze: Austausch von Schriftsätzen
- Gütetermin: Versuch einer gütlichen Einigung
- Haupttermin: Mündliche Verhandlung
- Beweisaufnahme: Zeugen, Sachverständige, Urkunden
- Urteil: Verkündung oder schriftliche Zustellung
4. Rechtsmittel
| Rechtsmittel | Frist | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Berufung | 1 Monat | Beschwer > 600€ |
| Revision | 1 Monat | Zulassung durch OLG oder BGH |
| Nichtzulassungsbeschwerde | 1 Monat | Beschwer > 20.000€ |
Prozesskosten
Kostenbestandteile
| Kostenart | Berechnung |
|---|---|
| Gerichtskosten | 3,0 Gebühren nach GKG (streitwertabhängig) |
| Anwaltskosten Kläger | Ca. 2,5 Gebühren nach RVG |
| Anwaltskosten Beklagter | Ca. 2,5 Gebühren nach RVG |
| Sachverständige | Nach Aufwand (oft 3.000-15.000€) |
Kostenbeispiele (1. Instanz)
| Streitwert | Gerichtskosten | Anwaltskosten (je) | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 10.000€ | 723€ | 1.100€ | ~2.900€ |
| 50.000€ | 1.638€ | 2.600€ | ~6.800€ |
| 100.000€ | 2.988€ | 4.100€ | ~11.200€ |
| 500.000€ | 10.488€ | 11.000€ | ~32.500€ |
Kostentragung
Grundsatz: Die unterlegene Partei trägt alle Kosten (eigene Anwaltskosten, gegnerische Anwaltskosten, Gerichtskosten). Bei Teilunterliegen werden die Kosten quotiert.
Prozesskostenfinanzierung
- Rechtsschutzversicherung: Deckt Kosten je nach Deckung
- Prozesskostenhilfe: Staatliche Hilfe bei Bedürftigkeit
- Prozessfinanzierung: Drittfinanzierung gegen Erfolgsbeteiligung
Schiedsverfahren
Schiedsgerichte bieten eine Alternative zu staatlichen Gerichten, besonders bei internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten.
Vorteile
- Vertraulichkeit: Keine öffentlichen Verhandlungen
- Expertise: Schiedsrichter mit Branchenkenntnissen
- Flexibilität: Verfahrensregeln frei vereinbar
- Vollstreckung: International anerkannt (New Yorker Übereinkommen)
- Geschwindigkeit: Oft schneller als staatliche Gerichte
Nachteile
- Kosten: Höhere Verfahrenskosten
- Keine Berufung: Begrenzte Überprüfungsmöglichkeiten
- Kein Staatszwang: Einstweiliger Rechtsschutz eingeschränkt
Schiedsinstitutionen in Deutschland
- DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit): Führend in Deutschland
- ICC: International Chamber of Commerce
- Ad-hoc-Verfahren: Nach individueller Vereinbarung
Zwangsvollstreckung
Vollstreckungstitel
- Rechtskräftige Urteile: Sofort vollstreckbar
- Vorläufig vollstreckbare Urteile: Gegen Sicherheitsleistung
- Vollstreckungsbescheide: Aus Mahnverfahren
- Schiedssprüche: Nach Vollstreckbarerklärung
- Notarielle Urkunden: Mit Unterwerfungsklausel
Vollstreckungsarten
- Kontopfändung: Zugriff auf Bankguthaben
- Lohnpfändung: Zugriff auf laufendes Einkommen
- Sachpfändung: Durch Gerichtsvollzieher
- Immobiliarvollstreckung: Zwangsversteigerung oder -verwaltung
- Vermögensauskunft: Offenlegung der Vermögensverhältnisse
Internationale Vollstreckung
| Herkunft | Verfahren |
|---|---|
| EU-Urteile | Direkte Vollstreckung (EuGVVO) |
| Schiedssprüche | Vollstreckbarerklärung (NYÜ) |
| Drittstaaten | Exequaturverfahren (bilaterale Abkommen) |
Alternative Streitbeilegung
Mediation
- Vermittlung durch neutralen Dritten
- Freiwillig und vertraulich
- Keine bindende Entscheidung
- Kostengünstig und schnell
Schlichtung
- Branchenspezifische Schlichtungsstellen
- Oft vor Klageerhebung vorgeschrieben
- Schlichtungsspruch meist unverbindlich
Besondere Verfahrensarten
Mahnverfahren
Schnelles Verfahren für unbestrittene Geldforderungen:
- Mahnbescheid: Online-Antrag möglich
- Widerspruch: 2 Wochen Frist
- Vollstreckungsbescheid: Wenn kein Widerspruch
- Kosten: Deutlich günstiger als Klage
Einstweiliger Rechtsschutz
- Arrest: Sicherung von Geldforderungen
- Einstweilige Verfügung: Sicherung anderer Ansprüche
- Dringlichkeit: Besondere Eilbedürftigkeit erforderlich
Unsere Leistungen
- Prozessvertretung: Vor allen deutschen Gerichten
- Schiedsverfahren: DIS, ICC, Ad-hoc
- Vergleichsverhandlungen: Außergerichtliche Einigung
- Zwangsvollstreckung: Durchsetzung von Urteilen
- Prozesskostenanalyse: Risiko- und Kostenbewertung
- Internationale Streitigkeiten: Grenzüberschreitende Fälle
Häufig Gestellte Fragen
Das deutsche Zivilgerichtssystem hat drei Instanzen: Amtsgericht (bis 5.000€), Landgericht (ab 5.001€), Oberlandesgericht (Berufung), und Bundesgerichtshof (Revision). Bei Handelsstreitigkeiten sind die Kammern für Handelssachen zuständig. Arbeits-, Verwaltungs- und Steuergerichte haben eigene Gerichtsbarkeiten.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert: Gerichtskosten 3x Gebühr nach GKG, Anwaltskosten nach RVG. Bei 100.000€ Streitwert: ca. 3.000€ Gerichtskosten, 4.500€ pro Anwalt (1. Instanz). Der Verlierer trägt grundsätzlich alle Kosten. Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe können helfen.
Durchschnittliche Verfahrensdauer: Amtsgericht 4-8 Monate, Landgericht 8-14 Monate, Berufung 12-18 Monate. Komplexe Wirtschaftsstreitigkeiten können länger dauern. Schiedsverfahren sind oft schneller (6-12 Monate).
Schiedsverfahren eignen sich bei: internationalen Streitigkeiten, Vertraulichkeitsbedürfnis, Branchenexpertise der Schiedsrichter, Vollstreckung im Ausland (New Yorker Übereinkommen). Nachteile: höhere Kosten, begrenzte Berufungsmöglichkeiten.
Vor dem Landgericht und höher: ja, Anwaltszwang besteht. Vor dem Amtsgericht können Sie sich selbst vertreten. Bei der Vertretung ausländischer Mandanten arbeiten wir mit zugelassenen deutschen Rechtsanwälten zusammen.
Finden Sie Ihren Anwalt
Beschreiben Sie Ihr Projekt und wir verbinden Sie mit einem qualifizierten Anwalt.
- Kostenlose Vermittlung
- Antwort innerhalb von 24 Stunden
- Verifizierte Anwälte