Prozessführung Deutschland - Gerichtsverfahren & Schiedsrecht | LuxLex Law

Prozessführung Deutschland

Prozessführung in Deutschland: Zivilprozess, Handelsstreitigkeiten, Schiedsverfahren, Zwangsvollstreckung. Vertretung vor deutschen Gerichten. Kostenlose Erstberatung.

8 Min. Lesezeit Aktualisiert: Décembre 2025

Zusammenfassung: Prozessführung Deutschland: Drei Instanzen (AG/LG/OLG/BGH). Anwaltszwang ab Landgericht. Verlierer trägt Kosten (Gerichts- + Anwaltskosten beider Seiten). Dauer: 6-18 Monate je Instanz. Schiedsverfahren als Alternative bei internationalen Streitigkeiten.

Prozessführung in Deutschland

Das deutsche Rechtssystem ist bekannt für seine Effizienz, Vorhersehbarkeit und hohe Qualität der Rechtsprechung. Für Wirtschaftsstreitigkeiten bieten die deutschen Gerichte und Schiedsgerichte zuverlässige Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen.

Das deutsche Gerichtssystem

Ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivilsachen)

Instanz Zuständigkeit Streitwert
Amtsgericht 1. Instanz (kleine Streitwerte) Bis 5.000€
Landgericht 1. Instanz (höhere Streitwerte), Berufung gegen AG Ab 5.001€
Oberlandesgericht Berufung gegen LG -
Bundesgerichtshof Revision (Rechtsfragen) -

Spezialisierte Gerichte

  • Kammer für Handelssachen: Handelsstreitigkeiten am Landgericht
  • Arbeitsgericht: Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Verwaltungsgericht: Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten
  • Finanzgericht: Steuerstreitigkeiten
  • Sozialgericht: Sozialversicherungsrecht

Ablauf eines Zivilprozesses

1. Vorgerichtliche Phase

  • Abmahnung: Oft empfohlen vor Klageerhebung
  • Verhandlungen: Außergerichtliche Einigung anstreben
  • Beweissicherung: Dokumente und Zeugen sichern
  • Prozesskostenanalyse: Kosten-Nutzen-Abwägung

2. Klageerhebung

  • Klageschrift: Darstellung des Sachverhalts und der Ansprüche
  • Gerichtskosten: Vorschuss bei Einreichung
  • Zustellung: An den Beklagten
  • Klageerwiderung: Frist für den Beklagten

3. Hauptverfahren

  • Schriftsätze: Austausch von Schriftsätzen
  • Gütetermin: Versuch einer gütlichen Einigung
  • Haupttermin: Mündliche Verhandlung
  • Beweisaufnahme: Zeugen, Sachverständige, Urkunden
  • Urteil: Verkündung oder schriftliche Zustellung

4. Rechtsmittel

Rechtsmittel Frist Voraussetzung
Berufung 1 Monat Beschwer > 600€
Revision 1 Monat Zulassung durch OLG oder BGH
Nichtzulassungsbeschwerde 1 Monat Beschwer > 20.000€

Prozesskosten

Kostenbestandteile

Kostenart Berechnung
Gerichtskosten 3,0 Gebühren nach GKG (streitwertabhängig)
Anwaltskosten Kläger Ca. 2,5 Gebühren nach RVG
Anwaltskosten Beklagter Ca. 2,5 Gebühren nach RVG
Sachverständige Nach Aufwand (oft 3.000-15.000€)

Kostenbeispiele (1. Instanz)

Streitwert Gerichtskosten Anwaltskosten (je) Gesamt
10.000€ 723€ 1.100€ ~2.900€
50.000€ 1.638€ 2.600€ ~6.800€
100.000€ 2.988€ 4.100€ ~11.200€
500.000€ 10.488€ 11.000€ ~32.500€

Kostentragung

Grundsatz: Die unterlegene Partei trägt alle Kosten (eigene Anwaltskosten, gegnerische Anwaltskosten, Gerichtskosten). Bei Teilunterliegen werden die Kosten quotiert.

Prozesskostenfinanzierung

  • Rechtsschutzversicherung: Deckt Kosten je nach Deckung
  • Prozesskostenhilfe: Staatliche Hilfe bei Bedürftigkeit
  • Prozessfinanzierung: Drittfinanzierung gegen Erfolgsbeteiligung

Schiedsverfahren

Schiedsgerichte bieten eine Alternative zu staatlichen Gerichten, besonders bei internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten.

Vorteile

  • Vertraulichkeit: Keine öffentlichen Verhandlungen
  • Expertise: Schiedsrichter mit Branchenkenntnissen
  • Flexibilität: Verfahrensregeln frei vereinbar
  • Vollstreckung: International anerkannt (New Yorker Übereinkommen)
  • Geschwindigkeit: Oft schneller als staatliche Gerichte

Nachteile

  • Kosten: Höhere Verfahrenskosten
  • Keine Berufung: Begrenzte Überprüfungsmöglichkeiten
  • Kein Staatszwang: Einstweiliger Rechtsschutz eingeschränkt

Schiedsinstitutionen in Deutschland

  • DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit): Führend in Deutschland
  • ICC: International Chamber of Commerce
  • Ad-hoc-Verfahren: Nach individueller Vereinbarung

Zwangsvollstreckung

Vollstreckungstitel

  • Rechtskräftige Urteile: Sofort vollstreckbar
  • Vorläufig vollstreckbare Urteile: Gegen Sicherheitsleistung
  • Vollstreckungsbescheide: Aus Mahnverfahren
  • Schiedssprüche: Nach Vollstreckbarerklärung
  • Notarielle Urkunden: Mit Unterwerfungsklausel

Vollstreckungsarten

  • Kontopfändung: Zugriff auf Bankguthaben
  • Lohnpfändung: Zugriff auf laufendes Einkommen
  • Sachpfändung: Durch Gerichtsvollzieher
  • Immobiliarvollstreckung: Zwangsversteigerung oder -verwaltung
  • Vermögensauskunft: Offenlegung der Vermögensverhältnisse

Internationale Vollstreckung

Herkunft Verfahren
EU-Urteile Direkte Vollstreckung (EuGVVO)
Schiedssprüche Vollstreckbarerklärung (NYÜ)
Drittstaaten Exequaturverfahren (bilaterale Abkommen)

Alternative Streitbeilegung

Mediation

  • Vermittlung durch neutralen Dritten
  • Freiwillig und vertraulich
  • Keine bindende Entscheidung
  • Kostengünstig und schnell

Schlichtung

  • Branchenspezifische Schlichtungsstellen
  • Oft vor Klageerhebung vorgeschrieben
  • Schlichtungsspruch meist unverbindlich

Besondere Verfahrensarten

Mahnverfahren

Schnelles Verfahren für unbestrittene Geldforderungen:

  • Mahnbescheid: Online-Antrag möglich
  • Widerspruch: 2 Wochen Frist
  • Vollstreckungsbescheid: Wenn kein Widerspruch
  • Kosten: Deutlich günstiger als Klage

Einstweiliger Rechtsschutz

  • Arrest: Sicherung von Geldforderungen
  • Einstweilige Verfügung: Sicherung anderer Ansprüche
  • Dringlichkeit: Besondere Eilbedürftigkeit erforderlich

Unsere Leistungen

  • Prozessvertretung: Vor allen deutschen Gerichten
  • Schiedsverfahren: DIS, ICC, Ad-hoc
  • Vergleichsverhandlungen: Außergerichtliche Einigung
  • Zwangsvollstreckung: Durchsetzung von Urteilen
  • Prozesskostenanalyse: Risiko- und Kostenbewertung
  • Internationale Streitigkeiten: Grenzüberschreitende Fälle

Häufig Gestellte Fragen

Das deutsche Zivilgerichtssystem hat drei Instanzen: Amtsgericht (bis 5.000€), Landgericht (ab 5.001€), Oberlandesgericht (Berufung), und Bundesgerichtshof (Revision). Bei Handelsstreitigkeiten sind die Kammern für Handelssachen zuständig. Arbeits-, Verwaltungs- und Steuergerichte haben eigene Gerichtsbarkeiten.

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