BaFin Krypto-Lizenz Deutschland - Kryptoverwahrerlaubnis & MiCA | LuxLex Law

BaFin Krypto-Lizenz Deutschland

BaFin Krypto-Lizenz beantragen: Kryptoverwahrerlaubnis nach KWG, MiCA-CASP-Zulassung. Deutschland als EU-Vorreiter in Krypto-Regulierung. Komplette Antragsbegleitung. Kostenlose Beratung.

8 Min. Lesezeit Aktualisiert: Décembre 2025

Zusammenfassung: BaFin Krypto-Lizenz: Deutschland war 2020 erstes EU-Land mit Krypto-Regulierung. Kryptoverwahrerlaubnis nach §1 Abs. 1a KWG erforderlich. MiCA ab 2024/2025 für EU-weites Passporting. Kosten: 100.000-300.000€ inkl. Beratung. Dauer: 6-12 Monate. Eigenkapital mind. 125.000€.

Krypto-Regulierung in Deutschland

Deutschland war 2020 das erste EU-Land, das Kryptowerte explizit regulierte. Die Kryptoverwahrerlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) machte Deutschland zum Vorreiter in der EU. Mit MiCA (Markets in Crypto-Assets) kommt nun ein einheitlicher europäischer Rahmen.

Lizenztypen im Überblick

1. Kryptoverwahrerlaubnis (§1 Abs. 1a KWG)

Die Kryptoverwahrung umfasst die Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln für Dritte. Diese Lizenz ist erforderlich für:

  • Custody-Anbieter (Wallets für Kunden)
  • Krypto-Börsen (für die Verwahrung der Kundenassets)
  • Institutionelle Verwahrer
  • Token-Emittenten mit Verwahrfunktion
Anforderung Details
Eigenkapital Mind. 125.000€
Rechtsform Kapitalgesellschaft (GmbH, AG)
Sitz Deutschland (Hauptverwaltung)
Geschäftsleiter Mind. 2 zuverlässige, fachlich geeignete Personen
Genehmigungsdauer 6-12 Monate

2. MiCA-CASP-Zulassung

Die MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation) schafft einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen für Krypto-Dienstleister (CASP - Crypto-Asset Service Provider).

Zeitrahmen Ereignis
Juni 2023 MiCA in Kraft getreten
Juni 2024 Stablecoin-Regeln gelten
Dezember 2024 CASP-Regeln gelten vollständig
Juli 2026 Ende der Übergangsfristen

MiCA-CASP-Dienstleistungen

  • Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten
  • Betrieb einer Handelsplattform
  • Tausch von Kryptowerten gegen Geld oder andere Kryptowerte
  • Ausführung von Aufträgen im Namen von Kunden
  • Platzierung von Kryptowerten
  • Entgegennahme und Übermittlung von Aufträgen
  • Beratung zu Kryptowerten
  • Portfolioverwaltung
  • Transfer-Dienstleistungen

3. Weitere Lizenzarten

Lizenztyp Beschreibung Eigenkapital
Finanzkommissionsgeschäft Handel im eigenen Namen für Rechnung Dritter 730.000€
Eigenhandel Handel auf eigene Rechnung 730.000€
Multilaterales Handelssystem Betrieb einer Handelsplattform 730.000€
E-Geld-Lizenz Für Stablecoin-Emittenten 350.000€

Antragsprozess bei der BaFin

Phase 1: Vorbereitung (2-4 Monate)

  • Geschäftsmodellanalyse und Lizenzauswahl
  • Gesellschaftsgründung (falls erforderlich)
  • Erstellung des Geschäftsplans
  • Aufbau der Organisationsstruktur
  • Entwicklung von Compliance-Richtlinien
  • IT-Sicherheitskonzept

Phase 2: Antragstellung

  • Einreichung der Antragsunterlagen bei der BaFin
  • Nachweis des Eigenkapitals
  • Zuverlässigkeitsprüfung der Geschäftsleiter
  • Fachliche Eignung nachweisen
  • Organigramm und Personalstruktur
  • AML/KYC-Konzept

Phase 3: Prüfung (6-12 Monate)

  • Formale Prüfung der Unterlagen durch BaFin
  • Rückfragen und Nachforderungen
  • Ggf. Vor-Ort-Prüfung
  • Abstimmung mit anderen Behörden
  • Erteilung oder Ablehnung der Lizenz

Anforderungen im Detail

Geschäftsleiter

  • Anzahl: Mindestens 2 Personen
  • Zuverlässigkeit: Keine einschlägigen Straftaten
  • Fachliche Eignung: Kenntnisse in Finanzdienstleistungen, Krypto, IT
  • Erreichbarkeit: Erreichbar von Deutschland aus

Organisatorische Anforderungen

  • Geschäftsorganisation: Klare Strukturen und Verantwortlichkeiten
  • Risikomanagement: Angemessene Risikosteuerung
  • Compliance: Compliance-Funktion und Geldwäschebeauftragter
  • Interne Revision: Bei größeren Unternehmen
  • Outsourcing: Kontrollierte Auslagerung von Funktionen

IT-Sicherheit

  • Cybersecurity: Schutz vor Hackerangriffen
  • Cold Storage: Sichere Offline-Verwahrung
  • Key Management: Sichere Schlüsselverwaltung
  • Disaster Recovery: Notfallplanung
  • Audit Trail: Nachvollziehbare Transaktionen

AML/KYC-Compliance

  • Kundenidentifizierung: KYC-Verfahren
  • Transaktionsüberwachung: Verdächtige Aktivitäten erkennen
  • Meldepflichten: Verdachtsmeldungen an FIU
  • Sanktionsprüfung: Echtzeit-Screening
  • Travel Rule: Informationsaustausch bei Transfers

Kosten einer BaFin-Lizenz

Kostenart Betrag
BaFin-Gebühren 10.000 - 50.000€
Rechtsberatung 50.000 - 150.000€
Compliance-Beratung 30.000 - 100.000€
IT-Infrastruktur 50.000 - 200.000€
Eigenkapital 125.000 - 730.000€
Laufende Kosten (jährlich) 100.000 - 500.000€

Vorteile einer deutschen Krypto-Lizenz

  • EU-Vorreiter: Deutschland hat die längste Erfahrung mit Krypto-Regulierung
  • Rechtssicherheit: Klare regulatorische Rahmenbedingungen
  • MiCA-Passporting: Zugang zum gesamten EU-Markt
  • Glaubwürdigkeit: Deutsche Lizenz genießt internationales Ansehen
  • Bankenanbindung: Leichterer Zugang zu Bankdienstleistungen
  • Institutionelle Kunden: Attraktiv für institutionelle Investoren

Alternativen und Übergangslösungen

Registrierung statt Lizenz

Bestimmte Krypto-Dienstleistungen erfordern keine Volllizenz, sondern nur eine Registrierung. Die BaFin prüft dies im Einzelfall.

Übergangsregelungen

Unternehmen mit bestehender KWG-Kryptoverwahrerlaubnis können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Tätigkeit während der MiCA-Übergangsphase fortsetzen.

Andere EU-Länder

Mit einer MiCA-Lizenz aus einem anderen EU-Land (z.B. Litauen, Malta) kann man auch in Deutschland tätig werden. Allerdings müssen Substanz- und Aufsichtsanforderungen im Herkunftsland erfüllt werden.

Häufig Gestellte Fragen

Hauptsächlich zwei: Die Kryptoverwahrerlaubnis nach §1 Abs. 1a KWG für die Verwahrung von Kryptowerten, und künftig die MiCA-CASP-Zulassung für alle Krypto-Dienstleister in der EU. Weitere Lizenzen betreffen Kryptohandel, Eigenhandel und Finanzkommissionsgeschäft.

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