Immobilienrecht Deutschland - Kauf, Investition & Beratung | LuxLex Law

Immobilienrecht Deutschland

Immobilienrecht in Deutschland: Immobilienkauf für Ausländer, Share Deals, Gewerbemietrecht, Projektentwicklung. Beratung für Investoren und Unternehmen. Kostenlose Erstberatung.

8 Min. Lesezeit Aktualisiert: Décembre 2025

Zusammenfassung: Immobilienrecht Deutschland: Keine Beschränkungen für ausländische Käufer. Nebenkosten 7-15% (Grunderwerbsteuer 3,5-6,5%, Notar, Makler). Share Deals zur Steueroptimierung bei Anteilen <90%. Mieteinnahmen: ~30% Steuern (Kapitalgesellschaft). Verkaufsgewinn nach 10 Jahren steuerfrei (Privatpersonen).

Immobilienrecht in Deutschland

Der deutsche Immobilienmarkt ist einer der größten und stabilsten in Europa. Mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen, einem transparenten Grundbuchsystem und keinen Beschränkungen für ausländische Investoren bietet Deutschland attraktive Möglichkeiten für Immobilieninvestitionen.

Immobilienkauf in Deutschland

Keine Beschränkungen für Ausländer

Deutschland gehört zu den offensten Immobilienmärkten der Welt:

  • EU-Bürger: Uneingeschränkter Erwerb
  • Drittstaatsangehörige: Keine Genehmigung erforderlich
  • Ausländische Gesellschaften: Können direkt erwerben
  • Kein Wohnsitz erforderlich: Auch Nicht-Ansässige können kaufen
  • Ausnahme: Landwirtschaftliche Flächen (regionale Genehmigungen)

Der Kaufprozess

  1. Kaufvertragsverhandlung: Preis, Konditionen, Due Diligence
  2. Notartermin: Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben
  3. Auflassungsvormerkung: Sicherung im Grundbuch
  4. Kaufpreiszahlung: Nach Fälligkeitsmitteilung des Notars
  5. Eigentumsumschreibung: Eintragung im Grundbuch (2-4 Monate)

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Steueridentifikationsnummer (oder Beantragung)
  • Finanzierungsnachweis oder Bankbestätigung
  • Bei Gesellschaften: Handelsregisterauszug, Vollmachten

Nebenkosten beim Immobilienkauf

Kostenart Höhe
Grunderwerbsteuer 3,5% - 6,5% (je nach Bundesland)
Notarkosten 1,5% - 2,0%
Grundbuchgebühren 0,5%
Maklerprovision 3% - 7% (oft geteilt)
Gesamt 7% - 15%

Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Bundesland Steuersatz
Bayern, Sachsen 3,5%
Hamburg, Baden-Württemberg 5,0%
Berlin, Hessen 6,0%
NRW, Schleswig-Holstein, Thüringen 6,5%

Share Deal vs. Asset Deal

Asset Deal (Direkter Immobilienkauf)

  • Gegenstand: Grundstück/Gebäude selbst
  • Grunderwerbsteuer: Voller Steuersatz
  • Vorteile: Einfache Struktur, klare Rechtslage
  • Nachteile: Hohe Transaktionskosten

Share Deal (Anteilskauf)

  • Gegenstand: Anteile an einer Immobiliengesellschaft
  • Grunderwerbsteuer: Nur bei Erwerb ≥90% der Anteile
  • Vorteile: Steuerersparnis bei großen Transaktionen
  • Nachteile: Komplexere Struktur, Due Diligence erforderlich

Grunderwerbsteuer bei Share Deals

Anteilserwerb GrESt-Pflicht
< 90% Keine Grunderwerbsteuer
≥ 90% Volle Grunderwerbsteuer
Sperrfrist 10 Jahre für nachträgliche Anteilsübertragungen

Hinweis: Die Regelungen zu Share Deals wurden 2021 verschärft. Die Schwelle wurde von 95% auf 90% gesenkt, die Sperrfrist von 5 auf 10 Jahre erhöht. Eine sorgfältige Strukturierung ist erforderlich.

Besteuerung von Immobilien

Mieteinnahmen

Eigentümer Besteuerung
Privatperson (ansässig) 14-45% Einkommensteuer + Soli
Privatperson (nicht ansässig) Beschränkte Steuerpflicht, meist 25%
GmbH 15% KSt + 5,5% Soli + ~14% GewSt ≈ 30%
Ausländische Gesellschaft Beschränkte Steuerpflicht auf deutsche Einkünfte

Abzugsfähige Kosten

  • Abschreibung (AfA): 2-3% p.a. der Gebäudekosten
  • Zinsen: Finanzierungskosten voll abzugsfähig
  • Instandhaltung: Reparaturen und Renovierung
  • Verwaltungskosten: Hausverwaltung, Steuerberatung
  • Versicherungen: Gebäudeversicherung, Haftpflicht

Veräußerungsgewinn

Situation Besteuerung
Privatperson, Haltedauer <10 Jahre Spekulationssteuer (persönlicher Steuersatz)
Privatperson, Haltedauer ≥10 Jahre Steuerfrei
GmbH ~30% auf Veräußerungsgewinn
GmbH-Holding 95% steuerfrei bei Anteilen ≥10%

Gewerbemietrecht

Besonderheiten gegenüber Wohnmiete

  • Vertragsfreiheit: Weitgehend freie Vereinbarungen möglich
  • Kein Kündigungsschutz: Feste Laufzeiten üblich (5-10 Jahre)
  • Indexmiete: Kopplung an Verbraucherpreisindex möglich
  • Umsatzmiete: Zusatzmiete basierend auf Geschäftsumsatz
  • Triple-Net: Mieter trägt alle Nebenkosten

Typische Vertragsklauseln

  • Mindestlaufzeit: Meist 5-10 Jahre
  • Verlängerungsoptionen: Für den Mieter
  • Konkurrenzschutz: Keine Vermietung an Wettbewerber
  • Untervermietung: Regelung der Zulässigkeit
  • Rückbaupflicht: Bei Mietende

Projektentwicklung

Genehmigungsverfahren

  • Bauvoranfrage: Vorabklärung der Genehmigungsfähigkeit
  • Baugenehmigung: Prüfung durch Bauamt (3-6 Monate)
  • Bebauungsplan: Maßgeblich für Art und Maß der Bebauung
  • Denkmalschutz: Zusätzliche Genehmigungen bei Altbauten

Due Diligence bei Projekten

  • Rechtliche Prüfung: Grundbuch, Belastungen, Rechte Dritter
  • Technische Prüfung: Gebäudezustand, Altlasten
  • Steuerliche Prüfung: Optimale Struktur, Vorsteuerabzug
  • Baurechtliche Prüfung: Bebauungsmöglichkeiten

Immobilienstrukturen

Direktbesitz

  • Einfach und transparent
  • 10-Jahres-Spekulationsfrist für Privatpersonen
  • Hohe Steuerlast bei Verkauf innerhalb der Frist

GmbH-Struktur

  • Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen (~30% gesamt)
  • Keine Spekulationsfrist
  • Einfache Anteilsübertragung (Share Deal)

Holding-Struktur

  • Holding hält Anteile an Immobilien-GmbH
  • 95% Steuerbefreiung bei Dividenden und Verkauf
  • Optimal für langfristige Investoren

Fondsstruktur

  • Spezial-AIF für institutionelle Investoren
  • Professionelle Verwaltung
  • Regulierte Struktur mit Anlegervertrauen

Unsere Leistungen

  • Kaufverträge: Prüfung und Verhandlung
  • Due Diligence: Rechtliche Prüfung von Immobilien und Gesellschaften
  • Strukturierung: Steueroptimale Erwerbsstruktur
  • Gewerbemietverträge: Gestaltung und Verhandlung
  • Projektentwicklung: Rechtliche Begleitung
  • Streitigkeiten: Mietrecht, Baurecht, Nachbarrecht

Häufig Gestellte Fragen

Ja, Deutschland hat keine Beschränkungen für ausländische Immobilienkäufer. EU-Bürger und Drittstaatsangehörige können Immobilien ohne Einschränkungen erwerben. Es gibt keine Wohnsitzerfordernis oder Genehmigungspflicht. Nur bei landwirtschaftlichen Flächen können regionale Genehmigungen erforderlich sein.

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