Gewerblicher Rechtsschutz Deutschland
Gewerblicher Rechtsschutz in Deutschland: Markenanmeldung DPMA und EUIPO, Patente, Designs, Urheberrecht. Schutzrechte durchsetzen und verteidigen. Kostenlose Erstberatung.
Zusammenfassung: Gewerblicher Rechtsschutz Deutschland: Deutsche Marke ab 290€ (DPMA), EU-Marke ab 850€ (EUIPO). Schutzdauer: 10 Jahre, verlängerbar. Patent: technische Erfindungen, 20 Jahre. Design: Erscheinungsbild, 25 Jahre max. Urheberrecht: automatisch, 70 Jahre nach Tod.
Gewerblicher Rechtsschutz in Deutschland
Der gewerbliche Rechtsschutz (Intellectual Property/IP) umfasst den Schutz von geistigem Eigentum: Marken, Patente, Designs und Urheberrechte. Deutschland bietet mit DPMA, EPO und der Nähe zum EUIPO ein starkes System zum Schutz von Innovationen und Markenidentitäten.
Markenrecht
Markenarten
| Markenart | Beispiele |
|---|---|
| Wortmarke | Name, Slogan (z.B. "Just Do It") |
| Bildmarke | Logo, Symbol (z.B. Apple-Apfel) |
| Wort-/Bildmarke | Kombination aus Text und Grafik |
| 3D-Marke | Produktform (z.B. Coca-Cola-Flasche) |
| Farbmarke | Einzelfarbe (z.B. Telekom-Magenta) |
| Klangmarke | Jingle, Melodie |
Markenanmeldung
| Merkmal | Deutsche Marke (DPMA) | EU-Marke (EUIPO) |
|---|---|---|
| Schutzgebiet | Deutschland | 27 EU-Staaten |
| Grundgebühr | 290€ (3 Klassen) | 850€ (1 Klasse) |
| Weitere Klassen | +100€ je Klasse | +50€ (2. Klasse), +150€ (ab 3.) |
| Verfahrensdauer | 3-6 Monate | 4-6 Monate |
| Schutzdauer | 10 Jahre, verlängerbar | 10 Jahre, verlängerbar |
Anmeldungsprozess
- Markenrecherche: Prüfung auf Kollisionen mit älteren Marken
- Klassenwahl: Waren-/Dienstleistungsklassen festlegen (Nizza-Klassifikation)
- Anmeldung: Online beim DPMA oder EUIPO
- Prüfung: Formale und absolute Schutzhindernisse
- Widerspruchsfrist: 3 Monate nach Veröffentlichung
- Eintragung: Bei keinem Widerspruch
Markenschutz durchsetzen
- Abmahnung: Außergerichtliche Aufforderung zur Unterlassung
- Einstweilige Verfügung: Schneller gerichtlicher Schutz
- Hauptsacheklage: Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft
- Grenzbeschlagnahme: Zollmaßnahmen gegen Fälschungen
Patentrecht
Patentierbare Erfindungen
Patentschutz ist möglich für technische Erfindungen, die:
- Neu sind (weltweit nicht bekannt)
- Erfinderisch sind (nicht naheliegend für Fachmann)
- Gewerblich anwendbar sind
Nicht patentierbar
- Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien
- Software als solche (aber: computerimplementierte Erfindungen möglich)
- Geschäftsmethoden
- Medizinische Behandlungsverfahren
Patentarten
| Patentart | Schutzgebiet | Kosten | Dauer |
|---|---|---|---|
| Deutsches Patent | Deutschland | Ab 400€ + Jahresgebühren | Max. 20 Jahre |
| Europäisches Patent | EPO-Mitgliedsstaaten | Ab 5.000€ + nationale Validierung | Max. 20 Jahre |
| Einheitspatent | EU (17 Staaten) | Ab 5.000€ (vereinfacht) | Max. 20 Jahre |
| Gebrauchsmuster | Deutschland | Ab 40€ | Max. 10 Jahre |
Patentanmeldung
- Recherche: Stand der Technik prüfen
- Patentschrift: Technische Beschreibung, Ansprüche
- Anmeldung: DPMA oder EPO
- Prüfung: 2-4 Jahre (mit Prüfungsantrag)
- Erteilung: Veröffentlichung und Einspruchsfrist
Designschutz
Was ist geschützt?
Das eingetragene Design schützt die äußere Erscheinungsform eines Produkts:
- Form, Konturen
- Farben, Linien
- Verzierungen, Muster
- Oberflächenstruktur
Designanmeldung
| Merkmal | Deutsches Design | EU-Design |
|---|---|---|
| Amt | DPMA | EUIPO |
| Grundgebühr | 70€ | 350€ |
| Schutzdauer | Max. 25 Jahre (5-Jahres-Perioden) | Max. 25 Jahre (5-Jahres-Perioden) |
| Verfahren | Ca. 2-3 Monate | Ca. 1-2 Wochen |
Nicht eingetragenes Design
In der EU besteht automatischer Schutz für 3 Jahre ab Veröffentlichung, aber nur gegen identische Nachahmung.
Urheberrecht
Automatischer Schutz
Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schöpfung eines Werkes. Keine Anmeldung erforderlich.
Geschützte Werke
- Literatur: Bücher, Artikel, Blogbeiträge
- Software: Quellcode, Programme
- Musik: Kompositionen, Aufnahmen
- Kunst: Gemälde, Fotografien, Skulpturen
- Film: Videos, Animationen
- Architektur: Gebäudeentwürfe
Schutzdauer
- Persönlichkeitsrecht: 70 Jahre nach Tod des Urhebers
- Verwertungsrechte: 70 Jahre nach Tod (übertragbar)
- Leistungsschutzrechte: 50-70 Jahre nach Veröffentlichung
Durchsetzung von IP-Rechten
Abmahnung
Erste Stufe bei Rechtsverletzung: Außergerichtliche Aufforderung zur Unterlassung.
- Inhalt: Unterlassung, Schadensersatzanspruch, Kosten
- Unterlassungserklärung: Strafbewehrte Verpflichtung
- Kosten: Anwaltsgebühren nach Streitwert (oft 1.000-10.000€)
Einstweilige Verfügung
- Dringlichkeit: Schneller Rechtsschutz ohne Hauptverfahren
- Antrag: Beim zuständigen Landgericht
- Frist: Meist 4-6 Wochen nach Kenntnisnahme
- Sicherheitsleistung: Kann erforderlich sein
Hauptsacheverfahren
- Unterlassungsklage: Verbot der weiteren Nutzung
- Schadensersatz: Lizenzanalogie, Gewinnabschöpfung oder konkreter Schaden
- Auskunftsanspruch: Umfang der Verletzung ermitteln
- Vernichtungsanspruch: Vernichtung verletzender Produkte
Kosten im Überblick
| Schutzrecht | Amtsgebühren | Anwaltskosten (ca.) |
|---|---|---|
| Deutsche Marke | 290€ | 500-1.500€ |
| EU-Marke | 850€ | 1.000-2.500€ |
| Deutsches Patent | 400€ + Jahresgebühren | 3.000-10.000€ |
| EP-Patent | 5.000€+ | 10.000-30.000€ |
| Design | 70-350€ | 300-1.000€ |
Unsere Leistungen
- Markenrecherche: Kollisionsprüfung vor Anmeldung
- Markenanmeldung: DPMA, EUIPO, internationale Registrierung
- Markenüberwachung: Monitoring neuer Anmeldungen
- Patentberatung: In Zusammenarbeit mit Patentanwälten
- Designschutz: Anmeldung und Durchsetzung
- Lizenzverträge: Gestaltung und Verhandlung
- Verletzungsverfahren: Abmahnung, Verfügung, Klage
Häufig Gestellte Fragen
Deutsche Marke (DPMA): 290€ Grundgebühr für 3 Klassen, +100€ je weitere Klasse. EU-Marke (EUIPO): 850€ für 1 Klasse, +50€ für 2. Klasse, +150€ je weitere. Hinzu kommen ggf. Anwaltskosten (500-2.000€) für Recherche und Anmeldung.
DPMA (deutsche Marke): 3-6 Monate bis zur Eintragung. EUIPO (EU-Marke): 4-6 Monate bei unproblematischem Verfahren. Bei Widersprüchen kann sich das Verfahren auf 12-24 Monate verlängern.
Wenn Sie nur in Deutschland tätig sind: deutsche Marke (günstiger, schneller). Bei EU-weiter Tätigkeit: EU-Marke (ein Schutzrecht für 27 Länder). Viele Unternehmen beginnen mit deutscher Marke und erweitern später auf EU.
Software ist urheberrechtlich geschützt (automatisch). Patentschutz ist nur für technische Erfindungen möglich, nicht für Software an sich. Der Name/Logo kann als Marke geschützt werden. Geschäftsgeheimnisse durch NDA absichern.
Erste Schritte: 1) Dokumentieren Sie die Verletzung, 2) Berechtigte Abmahnung prüfen lassen, 3) Abmahnung mit Unterlassungserklärung verschicken, 4) Bei Nicht-Reaktion: Einstweilige Verfügung oder Klage. Reaktionszeit ist wichtig.
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