Aufenthaltstitel Deutschland
Aufenthaltstitel für Deutschland: Blue Card EU, Unternehmervisum §21, ICT-Karte, Familiennachzug. Einwanderungsberatung für Fachkräfte und Unternehmer. Kostenlose Erstberatung.
Zusammenfassung: Aufenthaltstitel Deutschland: Blue Card für Hochqualifizierte (Mindestgehalt 45.300€), §21-Visum für Unternehmer (Businessplan + Finanzierung), ICT-Karte für Entsendungen. Dauer: 4-12 Wochen Visum + 4-8 Wochen Aufenthaltserlaubnis. Niederlassungserlaubnis nach 21-33 Monaten (Blue Card) bzw. 3-5 Jahren möglich.
Einwanderung nach Deutschland
Deutschland hat sein Einwanderungsrecht in den letzten Jahren deutlich liberalisiert. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten erheblich erleichtert. Für Unternehmer und Investoren bestehen besondere Regelungen.
Aufenthaltstitel im Überblick
| Aufenthaltstitel | Zielgruppe | Gültigkeit |
|---|---|---|
| Blue Card EU | Hochqualifizierte Angestellte | Bis zu 4 Jahre |
| §21 Unternehmervisum | Selbstständige, Gründer | Zunächst 3 Jahre |
| ICT-Karte | Firmeninterne Entsendung | Bis zu 3 Jahre |
| Fachkräfte §18a/b | Qualifizierte Arbeitnehmer | Befristet (Arbeitsverhältnis) |
| Niederlassungserlaubnis | Daueraufenthalt | Unbefristet |
Blue Card EU
Die Blue Card EU ist der attraktivste Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten.
Voraussetzungen
| Anforderung | Details |
|---|---|
| Hochschulabschluss | Anerkannter Abschluss (oder gleichwertig) |
| Arbeitsvertrag | In Deutschland, der Qualifikation entsprechend |
| Mindestgehalt 2024 | 45.300€ brutto/Jahr (Regelberufe) |
| Mangelberufe | 41.042€ brutto/Jahr (IT, Ingenieure, Ärzte, etc.) |
Vorteile der Blue Card
- Schnelle Niederlassungserlaubnis: Nach 21 Monaten (B1 Deutsch) oder 33 Monaten (A1)
- Familiennachzug: Vereinfacht, ohne Sprachnachweis für Ehepartner
- Arbeitgeberwechsel: Nach 2 Jahren ohne Genehmigung
- EU-Mobilität: Nach 12 Monaten Wechsel in anderen EU-Staat möglich
- Arbeitserlaubnis: Automatisch enthalten
Unternehmervisum (§21 AufenthG)
Das Unternehmervisum ermöglicht Drittstaatsangehörigen die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens in Deutschland.
Voraussetzungen
- Wirtschaftliches Interesse: Regionales Interesse oder besonderer Bedarf
- Positive Auswirkungen: Auf die deutsche Wirtschaft
- Gesicherte Finanzierung: Eigenkapital oder Darlehen
- Tragfähiger Businessplan: Mit realistischen Prognosen
- Berufserfahrung: Im geplanten Geschäftsbereich
Prüfverfahren
Die Ausländerbehörde holt Stellungnahmen ein von:
- IHK/HWK: Zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit
- Gewerbebehörde: Zur Zulässigkeit der Tätigkeit
- Landesbank/Wirtschaftsförderung: Bei Bedarf
Erleichterte Voraussetzungen
Für bestimmte Gruppen gelten vereinfachte Regeln:
- Freiberufler: Keine wirtschaftliche Bedarfsprüfung
- Existenzgründer mit 250.000€ Investition: Positive Vermutung
- Absolventen deutscher Hochschulen: Erleichterter Zugang
ICT-Karte (Intra-Corporate Transfer)
Die ICT-Karte ermöglicht die firmeninterne Entsendung von Führungskräften und Spezialisten aus dem Ausland nach Deutschland.
| Personenkreis | Maximale Dauer |
|---|---|
| Führungskräfte | 3 Jahre |
| Spezialisten | 3 Jahre |
| Trainees | 1 Jahr |
Voraussetzungen
- Mindestens 6 Monate Beschäftigung beim entsendenden Unternehmen
- Fortbestehender Arbeitsvertrag mit Auslandsgesellschaft
- Qualifikation als Führungskraft/Spezialist/Trainee
- Vergütung nach deutschen Standards
Fachkräfteeinwanderung
Fachkräfte mit Berufsausbildung (§18a)
- Anerkannte Berufsqualifikation
- Arbeitsplatzangebot in entsprechendem Beruf
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§18b)
- Anerkannter Hochschulabschluss
- Arbeitsplatzangebot (der Qualifikation entsprechend)
- Keine Gehaltsschwelle wie bei Blue Card
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Arbeitgeber können bei der Ausländerbehörde ein beschleunigtes Verfahren beantragen:
- Gebühr: 411€
- Dauer: Ca. 4 Monate statt 6-12 Monate
- Visum: Termin innerhalb von 3 Wochen
- Vorteile: Beratung durch Ausländerbehörde
Visumsverfahren
Ablauf
- Termin bei Botschaft: Online-Buchung (oft Wartezeit)
- Antragsunterlagen: Formulare, Nachweise, Lebensunterhalt
- Visumsentscheidung: 4-12 Wochen
- Einreise nach Deutschland: Mit nationalem Visum
- Aufenthaltserlaubnis: Beantragung bei Ausländerbehörde
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Reisepass
- Biometrisches Passfoto
- Arbeitsvertrag oder Businessplan
- Qualifikationsnachweise (anerkannt/bewertet)
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis des Lebensunterhalts
- Ggf. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel mit uneingeschränktem Arbeitsmarktzugang.
Voraussetzungen nach Aufenthaltsart
| Aufenthaltstitel | Wartezeit | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Blue Card EU | 21-33 Monate | B1 (21 Monate) oder A1 (33 Monate) Deutsch |
| §21 Selbstständige | 3 Jahre | Erfolgreiche Geschäftstätigkeit |
| Fachkräfte | 4 Jahre | B1 Deutsch, Beiträge zur Rentenversicherung |
| Allgemein | 5 Jahre | Lebensunterhalt gesichert, B1 Deutsch |
Familiennachzug
Familienangehörige können nach Deutschland nachziehen:
Ehepartner
- Voraussetzung: Grundkenntnisse Deutsch (A1)
- Blue Card: Kein Sprachnachweis erforderlich
- Arbeitserlaubnis: Automatisch enthalten
Kinder
- Alter: Unter 18 Jahre
- Sprachkenntnisse: Nicht erforderlich
- Schulpflicht: Ab Ankunft in Deutschland
Kosten im Überblick
| Position | Gebühr |
|---|---|
| Nationales Visum | 75 - 100€ |
| Blue Card EU | 140€ |
| Aufenthaltserlaubnis | 100 - 150€ |
| Niederlassungserlaubnis | 135 - 250€ |
| Beschleunigtes Verfahren | 411€ |
| Anerkennung Qualifikation | 100 - 600€ |
Unsere Leistungen
- Erstberatung: Prüfung der optimalen Einwanderungsoption
- Antragsbegleitung: Zusammenstellung aller Unterlagen
- Businessplan: Erstellung für Unternehmervisum
- Behördenkontakt: Kommunikation mit Botschaft und Ausländerbehörde
- Familiennachzug: Anträge für Ehepartner und Kinder
- Niederlassungserlaubnis: Beratung und Antragstellung
Häufig Gestellte Fragen
Die wichtigsten sind: Visum zur Unternehmensgründung (§21 AufenthG), Blue Card EU für hochqualifizierte Angestellte, ICT-Karte für firmeninterne Entsendungen, Niederlassungserlaubnis nach 3-5 Jahren. Für Investoren gibt es keinen speziellen Aufenthaltstitel, aber besondere Prüfverfahren.
Die Gebühren variieren: Nationales Visum 75-100€, Aufenthaltserlaubnis 100-150€, Blue Card 140€, Niederlassungserlaubnis 135-250€. Hinzu kommen Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, ggf. Anwaltskosten (1.000-5.000€) und Krankenversicherung.
Das hängt vom Visumtyp und der Botschaft ab: Nationales Visum 4-12 Wochen, Blue Card 2-4 Wochen bei beschleunigtem Verfahren, Unternehmensvisum 6-12 Wochen. Die Ausländerbehörde in Deutschland braucht nochmals 4-8 Wochen für die Aufenthaltserlaubnis.
Die Blue Card EU ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit Hochschulabschluss und einem Arbeitsvertrag mit Mindestgehalt (2024: 45.300€ brutto/Jahr, in Mangelberufen: 41.042€). Sie ermöglicht nach 21-33 Monaten die unbefristete Niederlassungserlaubnis.
Ja, Ehepartner und minderjährige Kinder können Familiennachzug beantragen. Bei Blue Card gilt ein vereinfachtes Verfahren ohne Sprachnachweis für den Ehepartner. Familienangehörige erhalten eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis.
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