Aufenthaltstitel Deutschland - Blue Card, Visum & Einwanderung | LuxLex Law

Aufenthaltstitel Deutschland

Aufenthaltstitel für Deutschland: Blue Card EU, Unternehmervisum §21, ICT-Karte, Familiennachzug. Einwanderungsberatung für Fachkräfte und Unternehmer. Kostenlose Erstberatung.

8 Min. Lesezeit Aktualisiert: Décembre 2025

Zusammenfassung: Aufenthaltstitel Deutschland: Blue Card für Hochqualifizierte (Mindestgehalt 45.300€), §21-Visum für Unternehmer (Businessplan + Finanzierung), ICT-Karte für Entsendungen. Dauer: 4-12 Wochen Visum + 4-8 Wochen Aufenthaltserlaubnis. Niederlassungserlaubnis nach 21-33 Monaten (Blue Card) bzw. 3-5 Jahren möglich.

Einwanderung nach Deutschland

Deutschland hat sein Einwanderungsrecht in den letzten Jahren deutlich liberalisiert. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten erheblich erleichtert. Für Unternehmer und Investoren bestehen besondere Regelungen.

Aufenthaltstitel im Überblick

Aufenthaltstitel Zielgruppe Gültigkeit
Blue Card EU Hochqualifizierte Angestellte Bis zu 4 Jahre
§21 Unternehmervisum Selbstständige, Gründer Zunächst 3 Jahre
ICT-Karte Firmeninterne Entsendung Bis zu 3 Jahre
Fachkräfte §18a/b Qualifizierte Arbeitnehmer Befristet (Arbeitsverhältnis)
Niederlassungserlaubnis Daueraufenthalt Unbefristet

Blue Card EU

Die Blue Card EU ist der attraktivste Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten.

Voraussetzungen

Anforderung Details
Hochschulabschluss Anerkannter Abschluss (oder gleichwertig)
Arbeitsvertrag In Deutschland, der Qualifikation entsprechend
Mindestgehalt 2024 45.300€ brutto/Jahr (Regelberufe)
Mangelberufe 41.042€ brutto/Jahr (IT, Ingenieure, Ärzte, etc.)

Vorteile der Blue Card

  • Schnelle Niederlassungserlaubnis: Nach 21 Monaten (B1 Deutsch) oder 33 Monaten (A1)
  • Familiennachzug: Vereinfacht, ohne Sprachnachweis für Ehepartner
  • Arbeitgeberwechsel: Nach 2 Jahren ohne Genehmigung
  • EU-Mobilität: Nach 12 Monaten Wechsel in anderen EU-Staat möglich
  • Arbeitserlaubnis: Automatisch enthalten

Unternehmervisum (§21 AufenthG)

Das Unternehmervisum ermöglicht Drittstaatsangehörigen die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens in Deutschland.

Voraussetzungen

  • Wirtschaftliches Interesse: Regionales Interesse oder besonderer Bedarf
  • Positive Auswirkungen: Auf die deutsche Wirtschaft
  • Gesicherte Finanzierung: Eigenkapital oder Darlehen
  • Tragfähiger Businessplan: Mit realistischen Prognosen
  • Berufserfahrung: Im geplanten Geschäftsbereich

Prüfverfahren

Die Ausländerbehörde holt Stellungnahmen ein von:

  • IHK/HWK: Zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit
  • Gewerbebehörde: Zur Zulässigkeit der Tätigkeit
  • Landesbank/Wirtschaftsförderung: Bei Bedarf

Erleichterte Voraussetzungen

Für bestimmte Gruppen gelten vereinfachte Regeln:

  • Freiberufler: Keine wirtschaftliche Bedarfsprüfung
  • Existenzgründer mit 250.000€ Investition: Positive Vermutung
  • Absolventen deutscher Hochschulen: Erleichterter Zugang

ICT-Karte (Intra-Corporate Transfer)

Die ICT-Karte ermöglicht die firmeninterne Entsendung von Führungskräften und Spezialisten aus dem Ausland nach Deutschland.

Personenkreis Maximale Dauer
Führungskräfte 3 Jahre
Spezialisten 3 Jahre
Trainees 1 Jahr

Voraussetzungen

  • Mindestens 6 Monate Beschäftigung beim entsendenden Unternehmen
  • Fortbestehender Arbeitsvertrag mit Auslandsgesellschaft
  • Qualifikation als Führungskraft/Spezialist/Trainee
  • Vergütung nach deutschen Standards

Fachkräfteeinwanderung

Fachkräfte mit Berufsausbildung (§18a)

  • Anerkannte Berufsqualifikation
  • Arbeitsplatzangebot in entsprechendem Beruf
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§18b)

  • Anerkannter Hochschulabschluss
  • Arbeitsplatzangebot (der Qualifikation entsprechend)
  • Keine Gehaltsschwelle wie bei Blue Card

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Arbeitgeber können bei der Ausländerbehörde ein beschleunigtes Verfahren beantragen:

  • Gebühr: 411€
  • Dauer: Ca. 4 Monate statt 6-12 Monate
  • Visum: Termin innerhalb von 3 Wochen
  • Vorteile: Beratung durch Ausländerbehörde

Visumsverfahren

Ablauf

  1. Termin bei Botschaft: Online-Buchung (oft Wartezeit)
  2. Antragsunterlagen: Formulare, Nachweise, Lebensunterhalt
  3. Visumsentscheidung: 4-12 Wochen
  4. Einreise nach Deutschland: Mit nationalem Visum
  5. Aufenthaltserlaubnis: Beantragung bei Ausländerbehörde

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • Arbeitsvertrag oder Businessplan
  • Qualifikationsnachweise (anerkannt/bewertet)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis des Lebensunterhalts
  • Ggf. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel mit uneingeschränktem Arbeitsmarktzugang.

Voraussetzungen nach Aufenthaltsart

Aufenthaltstitel Wartezeit Besonderheiten
Blue Card EU 21-33 Monate B1 (21 Monate) oder A1 (33 Monate) Deutsch
§21 Selbstständige 3 Jahre Erfolgreiche Geschäftstätigkeit
Fachkräfte 4 Jahre B1 Deutsch, Beiträge zur Rentenversicherung
Allgemein 5 Jahre Lebensunterhalt gesichert, B1 Deutsch

Familiennachzug

Familienangehörige können nach Deutschland nachziehen:

Ehepartner

  • Voraussetzung: Grundkenntnisse Deutsch (A1)
  • Blue Card: Kein Sprachnachweis erforderlich
  • Arbeitserlaubnis: Automatisch enthalten

Kinder

  • Alter: Unter 18 Jahre
  • Sprachkenntnisse: Nicht erforderlich
  • Schulpflicht: Ab Ankunft in Deutschland

Kosten im Überblick

Position Gebühr
Nationales Visum 75 - 100€
Blue Card EU 140€
Aufenthaltserlaubnis 100 - 150€
Niederlassungserlaubnis 135 - 250€
Beschleunigtes Verfahren 411€
Anerkennung Qualifikation 100 - 600€

Unsere Leistungen

  • Erstberatung: Prüfung der optimalen Einwanderungsoption
  • Antragsbegleitung: Zusammenstellung aller Unterlagen
  • Businessplan: Erstellung für Unternehmervisum
  • Behördenkontakt: Kommunikation mit Botschaft und Ausländerbehörde
  • Familiennachzug: Anträge für Ehepartner und Kinder
  • Niederlassungserlaubnis: Beratung und Antragstellung

Häufig Gestellte Fragen

Die wichtigsten sind: Visum zur Unternehmensgründung (§21 AufenthG), Blue Card EU für hochqualifizierte Angestellte, ICT-Karte für firmeninterne Entsendungen, Niederlassungserlaubnis nach 3-5 Jahren. Für Investoren gibt es keinen speziellen Aufenthaltstitel, aber besondere Prüfverfahren.

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